Vielfältige Gründe sind es, die einen Menschen veranlassen aus der Kirche auszutreten. Vor allem finanzielle Gründe: Ein häufiger Rat des Steuerberaters ist: Treten Sie aus der Kirche aus. Hinzu kommen meist noch eine gefühlte Distanz zur Kirche vor Ort und die Haltung, der eigene Glauben sei ohnehin Privatsache und bedürfe keiner öffentlichen Gemeinschaft wie sie beispielsweise im Sonntagsgottesdienst gefeiert wird. Dass jemand austritt, weil er sich über einen bestimmten Pfarrer oder einen besonderen Vorgang in der Kirche geärgert hat, oder weil er ernste Glaubenszweifel hat, kommt seltener vor. Welche Gründe auch immer dazu führen: der Gang zum Amtsgericht ist schnell erledigt, und die Kirchengemeinde vor Ort erfährt erst von dem vollzogenen Austritt.
Schade! Viele Probleme, Fragen und Zweifel lassen sich lösen, zumindest aber besprechen, wenn der Weg ins Pfarramt oder zu einem Kirchenvorsteher nicht gescheut wird. Außerdem ist die Kirchenmitgliedschaft die finanzielle Basis, dass Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, insbesondere für die Menschen, die kirchliche Leistungen in Anspruch nehmen und selbst wenig dazu beisteuern können: Kinder und alte Menschen. Darüber hinaus ist Kirchengemeinde meiner Meinung nach ein Stück Heimat, an dem wir als Mitglieder mittun und mitarbeiten, und die Tradition lebendig gestalten.
Doch dann ist der Schritt getan, der einen Menschen von seiner Kirchengemeinde lossagt. Nicht von seinem Glauben, sicher auch nicht von Gott, aber von der Kirche vor Ort schon, und damit auch von den Diensten und Dienstleistungen, die die Kirchengemeinde bzw. der Pfarrer anbietet. Nach den Bestimmungen unserer Kirche ruht – bis zu einem eventuellen Wiedereintritt – das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, an kirchlichen Wahlen teilzunehmen und das Recht, automatisch kirchliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Probleme entstehen besonders dann, wenn der Ernstfall eintritt: wenn ein Mensch, der aus der Kirche ausgetreten ist, stirbt. Auch im Trauerfall gilt dann für den Pfarrer die Maxime: dieser Mensch hat sich von der Kirche losgesagt und kann nicht mehr mit einer kirchlichen Beerdigung rechnen. Die Entscheidung zu Lebzeiten eines Menschen ist auch im Tode zu respektieren. Die kirchliche Regelung ist eindeutig: Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, werden nicht kirchlich beerdigt. Manchmal ist im konkreten Fall dann die Not groß, doch noch einen Pfarrer zu überreden, die Beerdigung zu übernehmen, insbesondere wenn die Angehörigen Kirchenmitglieder sind. Doch Ausnahmen sind Einzelfälle und bedürfen der genauen Überlegung, des offenen Gesprächs und – das entspricht zumindest meiner persönlichen Arbeitsweise – auch des Gebets. Die Entscheidung trifft der Pfarrer allein. Die seelsorgerliche Verschwiegenheit verlangt, dass die Gründe dafür nicht kommuniziert werden, und er ist niemandem Rechenschaft über seine Entscheidung schuldig. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Zu selten werden diese Konsequenzen bei einem Kirchenaustritt bedacht! Doch auch diese zugegeben unangenehmen! Fragen müssen bedacht und am besten auch besprochen werden: in der Familie, im Freundeskreis und gern auch mit mir als Pfarrerin. Gern tut jede Kirchengemeinde noch mehr, um einen Menschen als Mitglied zu halten! Ihre Interessen und Themen finden bei Pfarrern und Pfarrerinnen und dem Kirchenvorstand offene Ohren – aber sie müssen kommuniziert werden, ehe sich jemand von der Kirche vor Ort lossagt.
Members only: Kirchliche Beerdigung von Ausgetretenen
8. August 2009 von Geeske Leave a reply »
Advertisement